Bebauungsplan der Innenentwicklung „Feuerwehrgerätehaus Straßberg“
• Bebauungsplan der Innenentwicklung § 13a BauGB Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr
• Wiedernutzbarmachung einer Brachfläche
Der neue Standort am Sportplatz ist gut zu erreichen und ermöglicht ein problemloses Ausrücken der Fahrzeuge zu Einsätzen. Gleichzeitig kann durch die Verlagerung des Gerätehauses aus dem Ortskern die Lärmbelastung der Anwohner reduziert werden.