Bebauungsplan „Hinter dem Sportplatz“
• Entwicklung eines Wohngebietes
Die Nähe zum Sportplatz erforderte ein Konzept zum Immissionsschutz. Die Änderung 18. BlmSchV wirkte sich wesentlich auf das Immissionsschutzkonzept aus. Im Ergebnis ergibt sich ein deutlich geringerer Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen. Der Bebauungsplan wurde daraufhin im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.